Ausgerichtet an Ihren Vorstellungen und Ihrer persönlichen Situation, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Vermögens- und Strukturaufbau. Hierbei spielen steuerliche Überlegungen grundsätzlich eine wichtige Rolle, sollten aber nach unserer Auffassung nur ein Gesichtspunkt unter mehreren bei der Auswahl einer Vermögensstruktur sein. Maßgeblich sollte sein, dass sich alle Vermögensbeteiligten mit der gewählten Struktur „wohlfühlen“ und sich diese auch in Situation geänderter rechtlicher und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen bewähren kann.
Basis einer Vermögensstrukturberatung ist dabei die umfassende Sichtung der vorhandenen Vermögenswerte, um die bestehenden rechtlichen und steuerlichen Risiken identifizieren zu können und Strategien zu ihrer Beseitigung zu entwerfen.
Investitionen in Finanz- oder Immobilienanlagen haben immer auch steuerliche Auswirkungen. Diese im Vorfeld einer Investition zu analysieren und für Sie transparent zu machen, sehen wir als eine unserer zentralen Aufgaben an. Hierbei greifen wir auf unsere umfassende und langjährige Erfahrung bei der steuerlichen Würdigung von Finanzprodukten aller Art, aber auch Private Equity Fonds oder Immobilien zurück.
Wir unterstützen Vermögensträger und Unternehmer auch bei allen Fragen und Themen, wenn es darum geht, das Vermögen auf die nächste Generation übergehen zu lassen oder ein Familienunternehmen nicht von allen Mitgliedern der Familie fortgeführt werden soll.
Neben den organisatorischen Themen der Nachfolge unterstützen wir insbesondere hinsichtlich der Erbschafsteuer. Wenn mit der Planung der Vermögensnachfolge frühzeitig begonnen wird, kann die Höhe der anfallenden Erbschaftsteuer, insbesondere durch die gezielte Beeinflussung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage, häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl geeigneter Gestaltungen und bei der Erstellung damit verbundener Steuererklärungen.
Basis jeder Steuererklärung bei Kapitalvermögen sind die steuerlichen Unterlagen der mit der Verwahrung beauftragten Depotbanken. Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer bieten diese Unterlagen bei großen Vermögen mit komplexen Anlagestrukturen oft keine ausreichende Grundlage für die Abgabe einer vollständigen und korrekten Steuererklärung. So fehlen häufig verwertbare Informationen zu Ergebnissen aus Währungsgeschäften und Finanzderivaten sowie zu in steuerlichen Betriebsvermögen gehaltenen Finanzanlagen. Ausländische Depotbanken liefern, je nach Land, regelmäßig nur selten steuerlich verwertbare Daten.
Daher verstehen wir es als eine unserer Hauptaufgaben, im Vorfeld der Abgabe der Steuererklärung dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen steuerlichen Ergebnisse, die in eine Steuererklärung einfließen müssen, vollständig und korrekt vorliegen. Hierzu nehmen wir umfangreiche Abstimmungshandlungen mit den Unterlagen der Depotbanken vor und ermitteln, falls nötig auf Basis unserer eigenen Buchhaltung, die notwendigen steuerlichen Ergebnisse.
Selbstverständlich erfüllen wir für Sie sämtliche steuerliche Deklarationspflichten für Ihr Vermögen, Vermögensteile oder rechtlicher Einheiten. Hierzu gehören die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen, die Körperschaftsteuererklärung für juristische Personen, die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für vermögensverwaltende Personengesellschaften, die Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie die Erbschaftssteuererklärung. Bei Führung einer Finanzbuchhaltung durch die Gesellschaft übernehmen wir gerne auch etwaige unterjährig abzugebende Umsatzsteuervoranmeldungen, Anmeldungen zur Abzugssteuer nach § 50a des Einkommensteuergesetzes und Anmeldungen zur Kapitalertragsteuer. Zusätzlich übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung Ihre Feststellungserklärungen im Zuge Ihrer mit der Grundsteuerreform 2022 verbundenen Deklarationspflichten für privaten und betrieblichen Grundbesitz.