Wir erledigen für vermögensverwaltende oder gewerblich tätige Private Equity Fonds aller Rechtsformen die handelsrechtliche Buchführung inklusive der Erstellung der Jahresabschlüsse. Selbstverständlich sind davon auch sämtliche mit dem Jahresabschluss verbundene Offenlegungsverpflichtungen umfasst.
Sowohl bei der Auflegung eines Private Equity Fonds als auch bei der Beteiligung an einem solchen Vehikel ergeben sich eine Vielzahl steuerlicher Fragestellungen. Wir unterstützen einerseits die Initiatoren solcher Fonds bei der Auswahl einer steuerlich geeigneten Struktur und erstellen zum anderen Gutachten, welche die steuerlichen Folgen einer Beteiligung für die Investoren darstellen.
Sowohl für in- als auch für ausländische Personengesellschaften, an denen in Deutschland steuerpflichtige Personen beteiligt sind, erstellen wir die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.